Als gesetzlich Versicherte:r hast du Anspruch auf einen Gesundheits-Check-up (einmalig ab 18, ab 35 alle drei Jahre) und auf Krebs-Früherkennung, die je nach Krebsart ab 20, 35, 45 oder 50 Jahren beginnt. Die Teilnahme ist freiwillig und für dich kostenlos, die Regeln werden aber gerade teilweise überarbeitet.
Vorsorge klingt nach einem Pflichttermin, ist aber ein Angebot: Du entscheidest, ob und was du nutzt. Damit du das gut abwägen kannst, haben wir die aktuellen Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengetragen, jeweils mit Alter und Abstand. Wichtig vorab: Einiges ist gerade im Umbruch, zum Beispiel beim Brustkrebs-Screening, beim Hautkrebs-Screening und beim Check-up. Prüfe daher bei wichtigen Entscheidungen kurz bei deiner Krankenkasse oder in deiner Praxis nach, ob alles noch so gilt.

Gesundheits-Check-up: der Einstieg
Der Check-up ist die allgemeine Gesundheitsuntersuchung bei deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt. Zwischen 18 und 34 Jahren kannst du ihn einmal nutzen, ab 35 Jahren alle drei Jahre. Das legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, das oberste Gremium der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum Umfang gehören ein Gespräch über deine Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung, die Blutdruckmessung, ein Blick in deinen Impfstatus und eine ärztliche Beratung. Ab 35 kommen eine Urinuntersuchung sowie Blutzucker- und Cholesterinwerte dazu. Zwischen 18 und 34 gibt es Laboruntersuchungen nur, wenn Risikofaktoren vorliegen. Ab 35 kannst du dich außerdem einmalig auf Hepatitis B und C testen lassen. Die Ärztin oder der Arzt kann dir zudem eine Präventionsempfehlung ausstellen, etwa für Bewegung, Ernährung oder Stressmanagement.
Warum diese Werte? Sie sollen helfen, Herz-Kreislauf-Risiken und Diabetes früh zu bemerken. Wie du deine Werte zwischen den Terminen selbst im Blick behältst, erfährst du in unseren Ratgebern zum Blutdruck richtig messen, zu Symptomen bei erhöhtem Blutzucker und dazu, wie du Cholesterin senken kannst.
Die Regeln stehen allerdings auf dem Prüfstand: Der G-BA soll das Angebot überprüfen und erwägt dabei, ob die Untersuchung der Check-up stärker auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ihre Risiken zugeschnitten werden soll. Bis eine Entscheidung fällt, gelten die bisherigen Regeln weiter.
Hautkrebs-Screening: ab 35 alle zwei Jahre
Ab 35 Jahren haben gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung der gesamten Haut. Das gibt es bundesweit seit 2008. Eine dafür fortgebildete Ärztin oder ein Arzt, etwa aus der Hautarztpraxis oder der Hausarztpraxis, schaut sich dabei Kopfhaut, Mundschleimhaut, Rumpf, Arme, Beine, Füße und auch Intimbereich an. Du musst dich dafür ausziehen; auf Wunsch kannst du in der Regel um eine Ärztin oder einen Arzt gleichen Geschlechts bitten. Eine Lupe (Dermatoskop) darf mit zum Einsatz kommen, und die Kosten dafür übernehmen die Kassen.
Wie gut das Screening wirkt, ist bisher nicht sicher geklärt. Ein Modellprojekt in Schleswig-Holstein zeigte, dass dort danach weniger Menschen an schwarzem Hautkrebs starben. Für das bundesweite Programm konnten bisherige Auswertungen das aber nicht belegen. Zu den möglichen Nachteilen zählen falscher Alarm, unnötige Narben nach Entfernung harmloser Muttermale und, selten, übersehene Befunde. Einige Kassen bieten die Untersuchung auch für Jüngere an. Frag dazu direkt bei deiner Kasse nach.
Unabhängig vom Screening gilt: Ein neuer Fleck oder ein Muttermal, das sich verändert, gehört zeitnah in ärztliche Hände. Und die beste Vorsorge bleibt der Schutz vor zu viel UV-Strahlung. Tipps dazu findest du bei Sonnenschutz richtig anwenden.

Darmkrebs-Früherkennung: Stuhltest oder Darmspiegelung
Hier hat sich zuletzt etwas geändert: Seit April 2025 gelten für Frauen und Männer dieselben Regeln. Ab 50 Jahren hast du die Wahl zwischen zwei Wegen.
- Stuhltest: alle zwei Jahre. Er weist nicht sichtbares Blut im Stuhl nach. Du bekommst ihn in der Praxis, machst ihn zu Hause und gibst ihn zurück. Ist er auffällig, folgt zur Abklärung eine Darmspiegelung.
- Darmspiegelung (Koloskopie): zweimal im Abstand von zehn Jahren. Dabei können Vorstufen, sogenannte Polypen, direkt entfernt werden. Die Untersuchung dauert etwa 20 bis 30 Minuten und setzt eine Darmreinigung voraus. Wer die zweite Spiegelung nicht machen möchte, kann stattdessen wieder den Stuhltest nutzen.
Deine Krankenkasse lädt dich mit 50, 55, 60 und 65 Jahren per Brief ein. Du kannst die Vorsorge aber auch ohne Brief in den vorgesehenen Abständen nutzen. Bei familiärer Vorbelastung oder chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen kann eine frühere Spiegelung sinnvoll sein; das besprichst du am besten mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Der G-BA sieht laut seiner Meldung vom August 2026 bisher keine verlässliche Grundlage, das Programm für jüngere Menschen mit Darmkrebs in der Familie auszuweiten.
Brustkrebs und Gebärmutterhalskrebs
Brustkrebs-Screening
Das Mammographie-Screening (Röntgenaufnahme der Brust) richtet sich bisher an Frauen von 50 bis 75 Jahren und findet alle zwei Jahre statt. Der G-BA hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, die untere Altersgrenze auf 45 Jahre zu senken. Das gilt aber noch nicht sofort: Frauen von 45 bis 49 können sich voraussichtlich ab dem 1. August 2027 selbst bei den Zentralen Stellen anmelden, schriftliche Einladungen sollen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2028 folgen. Außerdem gibt es ab 30 Jahren jährlich eine Brustabtastung bei der gynäkologischen Untersuchung.
Gebärmutterhalskrebs-Screening
Ab 20 Jahren kannst du den Abstrich vom Gebärmutterhals nutzen. Bis 34 Jahre ist das ein jährlicher Pap-Abstrich (Zellprobe). Ab 35 wird alle drei Jahre ein HPV-Test (Test auf bestimmte Viren) mit der Zellprobe kombiniert. Eine Altersobergrenze gibt es nicht. Die Kassen schreiben Frauen zwischen 20 und 65 etwa alle fünf Jahre an, nutzen kannst du das Angebot auch ohne Brief. Unabhängig davon steht dir einmal im Jahr eine klinische gynäkologische Untersuchung zu.

Prostata und Lunge: zwei Sonderfälle
Prostatakrebs: Einordnung
Ab 45 Jahren zahlt die Kasse einmal im Jahr die Tastuntersuchung der Prostata. Sie erkennt allerdings nur Veränderungen ab einer gewissen Größe und reicht meist nicht aus, um Prostatakrebs sicher auszuschließen. Der PSA-Test, ein Bluttest, ist als Früherkennung bisher keine Kassenleistung, sondern eine Selbstzahlerleistung (IGeL). Die Kasse zahlt ihn bei konkretem Verdacht, bei familiärer Vorbelastung oder während einer Behandlung.
Ob sich der Test lohnt, ist eine echte Abwägung. Laut Verbraucherzentrale bewahrt er von 1.000 Männern 1 bis 2 vor dem Tod durch Prostatakrebs, während rund 30 eine Überdiagnose erhalten, also einen Krebs, der nie Beschwerden gemacht hätte. Eine vorläufige Leitlinie rät, Männern ab 45 mit einer Lebenserwartung von mindestens zehn Jahren nach ausführlicher Beratung den Test zu ermöglichen; die hausärztliche Fachgesellschaft sieht das kritischer. Auch beim Krebsinformationsdienst heißt es, dass ein Vorgehen zum PSA-Test derzeit geprüft wird. Sprich in Ruhe mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, bevor du dich entscheidest.
Lungenkrebs-Screening
Neu seit April 2026: Wer zwischen 50 und 75 Jahre alt ist und stark raucht oder geraucht hat, kann eine Low-Dose-CT der Lunge (Computertomographie mit niedriger Strahlendosis) nutzen. Voraussetzung sind mindestens 25 Jahre Rauchen und mindestens 15 „Packungsjahre“ (eine Packung mit 20 Zigaretten täglich ein Jahr lang entspricht einem Packungsjahr). Eine Rauchpause darf nicht länger als zehn Jahre gedauert haben. Bei unauffälligem Befund besteht nach 12 Monaten wieder Anspruch.
Zahnvorsorge und Impfungen
Zur Zahnvorsorge gehören für Erwachsene zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr, die Entfernung von Zahnstein einmal pro Jahr und alle zwei Jahre der Parodontale Screening-Index (PSI). Das ist ein grober Test mit einer Spezialsonde, ob eine behandlungsbedürftige Zahnfleischerkrankung vorliegt. Die professionelle Zahnreinigung ist in der Regel eine Privatleistung; manche Kassen bezuschussen sie freiwillig. Lass deine Termine im Bonusheft eintragen, denn das kann später beim Zahnersatz einen höheren Festzuschuss bringen.
Bei Impfungen ist die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut die maßgebliche Stelle. Ihre aktuellen Empfehlungen erscheinen als Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und werden regelmäßig angepasst. Welche Impfungen für dich jetzt anstehen, steht deshalb am besten direkt dort; den Link findest du im Quellenblock. Beim Check-up wird dein Impfstatus erfasst, das ist eine gute Gelegenheit, den Impfpass mitzubringen.
- Check-up: einmalig von 18 bis 34, ab 35 alle drei Jahre.
- Hautkrebs-Screening: ab 35 alle zwei Jahre; Nutzen im bundesweiten Programm bisher nicht belegt.
- Darmkrebs: ab 50 Stuhltest alle zwei Jahre oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren.
- Brust: 50 bis 75 alle zwei Jahre, Ausweitung auf 45 bis 49 beschlossen, aber erst ab 2027/2028 praktisch nutzbar.
- Gebärmutterhals: ab 20 jährlich Pap-Abstrich, ab 35 alle drei Jahre mit HPV-Test.
- Prostata: Tastuntersuchung ab 45 jährlich; PSA-Test ist Selbstzahlerleistung und sollte gut abgewogen werden.
- Alle Angebote sind freiwillig. Bei Beschwerden gehst du immer zur Ärztin oder zum Arzt, unabhängig vom Vorsorgeintervall.
Wann solltest du zum Arzt?
Vorsorge ist für Menschen ohne Beschwerden gedacht. Hast du Symptome, wartest du nicht auf den nächsten Vorsorgetermin. Such zeitnah ärztlichen Rat bei einem neuen oder sich verändernden Hautfleck, bei Blut im Stuhl, bei einem neu getasteten Knoten in der Brust, bei anhaltenden Veränderungen von Stuhlgang oder Wasserlassen, bei anhaltendem Husten oder bei unerklärtem Gewichtsverlust. Auch wenn in deiner Familie Krebs aufgetreten ist, lohnt sich ein Gespräch, ob für dich eine frühere oder engere Vorsorge sinnvoll ist. Bei starken Beschwerden ärztlichen Rat suchen.
Häufige Fragen
Muss ich zur Vorsorge gehen?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Vorsorge kann Vorteile bringen, aber auch Nachteile wie falschen Alarm oder Überdiagnosen. Informiere dich und entscheide gemeinsam mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Kostet mich die Vorsorge etwas?
Die Untersuchungen des gesetzlichen Programms übernehmen die Krankenkassen. Selbst zahlen musst du bei Angeboten außerhalb davon, zum Beispiel beim PSA-Test zur Früherkennung oder meist bei der professionellen Zahnreinigung.
Gelten diese Regeln für Privatversicherte auch?
Dazu haben wir keine geprüften Angaben. Frag bitte bei deinem Versicherer nach, was dein Tarif abdeckt.
Ändern sich die Vorsorgeregeln?
Ja. Der G-BA soll Hautkrebs-Screening und Check-up bis Ende 2027 überprüfen; im Raum stehen unter anderem ein risikobasiertes Hautkrebs-Screening und eine Änderung der Untersuchungshäufigkeit. Bis zu einer Entscheidung gelten die bisherigen Regeln. Mehr zum Thema findest du auch in unserem Beitrag gesund älter werden und in der Kategorie Gesundheit.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Gesundheitsuntersuchungen („Check-up“). Themenseite, abgerufen im November 2026. https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/gesundheitsuntersuchungen/
- G-BA: Hautkrebs-Screening und Check-up, Überprüfung des Früherkennungsangebots. Meldung vom 15.10.2026. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1357/
- G-BA: Programm zur Früherkennung von Darmkrebs. Themenseite, abgerufen im November 2026. https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/darmkrebs-screening/
- G-BA: Krebsfrüherkennung (Übersicht). Themenseite, abgerufen im November 2026. https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/
- G-BA: Mammographie-Screening, Ausweitung auf Frauen von 45 bis 49 Jahren. Beschluss vom 15.10.2026. https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/erwachsene/krebsfrueherkennung/mammographie-screening-45plus/
- G-BA: Gebärmutterhalskrebs-Screening. Themenseite, abgerufen im November 2026. https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/gebaermutterhalskrebs-screening/
- G-BA: Lungenkrebs-Screening. Themenseite, abgerufen im November 2026. https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/erwachsene/krebsfrueherkennung/lungenkrebs-screening/
- Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum: Hautkrebs-Früherkennung. Informationsblatt, Stand 15.01.2026. https://www.krebsinformationsdienst.de/fileadmin/pdf-dateien/informationsblaetter/iblatt-hautkrebs-frueherkennung.pdf
- Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum: Krebsfrüherkennung, Angebote, Nutzen und Nachteile. Informationsblatt, Stand 15.01.2026. https://www.krebsinformationsdienst.de/service/iblatt/iblatt-frueherkennung.pdf
- Bundesministerium für Gesundheit: Weil früher besser ist, die wichtigsten Fragen zur Darmkrebs-Vorsorge. Stand 13.08.2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/frueherkennung-vorsorge/fragen-zur-darmkrebs-vorsorge
- Verbraucherzentrale: PSA-Test zur Prostatakrebs-Früherkennung. Stand 27.05.2025; Welche Zahnvorsorge zahlt die Krankenkasse? Stand 17.04.2025. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/psatest-zur-prostatakrebsfrueherkennung-33867 und https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/welche-zahnvorsorge-zahlt-die-krankenkasse-12913
- Robert Koch-Institut: Impfkalender 2026 der Ständigen Impfkommission (STIKO). Hier findest du die aktuellen Impfempfehlungen. Stand der Recherche für diesen Beitrag: November 2026. https://www.rki.de/impfkalender
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