Ein Health-Claim ist eine gesundheitsbezogene Angabe auf einem Lebensmittel, zum Beispiel „Calcium ist wichtig für gesunde Knochen“. In der EU dürfen solche Aussagen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind.
Geregelt ist das in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, die seit 2007 gilt. Es gilt ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Die Angaben müssen auf allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweisen beruhen und für Verbraucher verständlich sein.
Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA prüft, ob die vorgeschlagenen Aussagen wissenschaftlich belegt sind. Zugelassen werden sie dann von der EU-Kommission und im EU-Register veröffentlicht.
Man unterscheidet verschiedene Typen:
- Nährwertbezogene Angaben beschreiben den Gehalt, etwa „reich an Vitamin C“.
- Gesundheitsbezogene Angaben wie „fördert die Leistungsfähigkeit“ stellen einen Zusammenhang mit der Gesundheit her.
- Krankheitsrisiko-Angaben sind nur mit EU-Zulassung erlaubt.
Aussagen, die Krankheiten heilen oder lindern sollen, sind für Lebensmittel verboten. Ein Beispiel für eine unzulässige Aussage ist „zur Linderung von Erkältungskrankheiten“ bei Vitamin C.
Wenn du Werbeversprechen auf Verpackungen liest, lohnt der Blick auf die konkrete Formulierung: Auch der Begriff „Superfood“ gilt seit Ende 2024 als nährwert- oder unspezifische gesundheitsbezogene Angabe und muss durch eine zulässige Angabe ergänzt werden.
Mehr dazu: Nahrungsergänzungsmittel, Superfood, Evidenz
Quellen
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Health Claims. https://www.bfr.bund.de/lebensmittelsicherheit/gesundheitliche-bewertung-von-ernaehrungsrisiken/health-claims/
- Verbraucherzentrale: Superfood – Hype um Früchte, Blätter und Samen. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/superfood-hype-um-fruechte-blaetter-und-samen-12292
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln. https://www.bfr.bund.de/fragen-und-antworten/thema/fragen-und-antworten-zu-nahrungsergaenzungsmitteln/




