Mikroplastik sind feste, wasserunlösliche, nicht biologisch abbaubare Kunststoffteilchen, die kleiner als fünf Millimeter sind. In Kosmetik dienten sie etwa als Schleifmittel in Peelings oder als Trübungsmittel.
So definiert es die EU-Verordnung von 2023. Wasserlösliche Polymere, flüssige Kunststoffe, Wachse und Gele zählen nach dieser Definition nicht dazu, können aber trotzdem die Umwelt belasten, wenn sie schwer abbaubar sind. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie haben Mikroplastik-Schleifmittel in Peelings und Zahnpasta laut Umweltbundesamt weitgehend ersetzt, Trübungsmittel decken sie aber nicht ab.
Das EU-Verbot gilt gestaffelt: Mikroplastikperlen in Peelings und Reinigern sind seit Oktober 2023 verboten. Abzuspülende Produkte wie Shampoo und Duschgel folgen ab 17. Oktober 2027, Produkte, die auf der Haut bleiben (Cremes, Haargel), ab 2029, Lippenstifte, Nagellacke und Make-up ab 2035.
Gesundheitlich sind die Folgen laut Verbraucherzentrale weitgehend unklar. Mikroplastik wurde im menschlichen Körper nachgewiesen, Studien deuten auf Entzündungsreaktionen hin. Das Umweltbundesamt hält Mikroplastik in diesen Produkten für überflüssig. Der Anteil aus Kosmetik ist im Vergleich zu Reifenabrieb und Kleidungsfasern gering.
Erkennen kannst du Kunststoffe an INCI-Begriffen wie „Polyethylene“, „Acrylates Copolymer“ oder „Polyquaternium“. Der Begriff „Polymer“ ist ein Hinweis. Ob ein Stoff fest oder flüssig ist, verrät die Bezeichnung aber oft nicht.
Mehr dazu: INCI, Liste gefährlicher Inhaltsstoffe in Kosmetik, Kosmetik
Quellen
- Verbraucherzentrale: Mikroplastik und Kunststoffe in Kosmetik und im Meer. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/produkte/mikroplastik-und-kunststoffe-in-kosmetik-und-im-meer-26381
- Umweltbundesamt: Mikroplastik in Kosmetika, was ist das?. https://www.umweltbundesamt.de/themen/mikroplastik-in-kosmetika-was-ist-das
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